Für die gewa Gebäudedienste sind Menschenrechte nicht nur ein rechtliches Konzept, sondern eine moralische Verpflichtung!

Bei den „Menschenrechten“ geht es um die Rechte des Menschen – und das zu wahren ist eines unserer größten Aufgaben.
Stefan und Bernd Thielen – Geschäftsführer der Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH

Die Menschenrechte sind ein wesentlicher Bestandteil einer freien und gerechten Gesellschaft und bilden die Grundlage für den Schutz der Würde und Freiheit jedes einzelnen Menschen. Die gewa Gebäudedienste haben es sich zur Aufgabe gemacht, diese zu wahren, weil sie darin eine grundlegende Voraussetzung für ein harmonisches Miteinander sehen. Die Geschäftsführung der gewa Gebäudedienste bekennt sich zu unserer Grundsatzerklärung, die für die gesamte gewa-Gruppe gilt:

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und unserer Umwelt – RAHMENBEDINGUNGEN für die Zusammenarbeit mit der gewa

Als traditionsreiches Familienunternehmen verfolgen wir das Nachhaltigkeitsprinzip unter sozialer, ökologischer und ökonomischer Verantwortung. Diese Kernelemente unserer Unternehmenskultur verpflichten uns, alle Menschen mit Respekt und Würde zu behandeln, sichere und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, sowie Geschäftstätigkeiten an den Grundsätzen ökologischer Verantwortung und den international anerkannten Menschenrechten auszurichten. Damit folgen wir nicht nur den gesetzlichen Anforderungen, sondern auch unserem eigenen Werteverständnis. Die Achtung und Förderung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt bauen für uns auf drei Grundwerten auf– Integrität, Engagement und Transparenz.

Diese Grundsatzerklärung ist ein Bekenntnis zur Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht und zum Schutz und der Achtung der Menschenrechte. Sie verpflichtet die Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH, ihre Geschäftsführung und ihre Mitarbeitenden. In unseren Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit der gewa GmbH verpflichten wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner, sich an unsere ökologischen, sozialen und ethischen Standards zu halten.

Standards und Richtlinien

Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennen wir uns zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:

  1. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  2. Der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte der Vereinten Nationen
  3. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen
  4. Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
  5. Die Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (MNE Declaration)
  6. Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  7. Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC)
  8. Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Die in den genannten Rahmenwerken verankerten Normen und Werte spiegeln sich auch in unseren eigenen internen Leitlinien wider und bilden den verbindlichen Handlungsrahmen für unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten.

Wir bestärken und unterstützen sowohl unsere Mitarbeiter als auch Geschäftspartner und Lieferanten darin, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und negative Auswirkungen zu vermeiden. Wir fordern unsere Lieferanten dazu auf, unsere menschenrechtlichen Anforderungen an Unterauftragnehmer weiterzugeben.

Risikoanalyse und Umsetzung

Um die Auswirkungen unseres Handelns auf die Unternehmensumwelt zu überprüfen, haben wir eine ausführliche Risikoanalyse durchgeführt. Hierfür wurden die folgenden Handlungsfelder auf Grundlage der genannten Rahmenwerke identifiziert, die entlang unserer Wertschöpfungskette potenziell von Relevanz sein können. Auf dieser Grundlage wollen wir Maßnahmen zur Abwendung potenzieller Risiken ableiten, unsere Managementprozesse entsprechend ausrichten und Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten für diese Themen sensibilisieren.

  • Verbot der Diskriminierung, Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung
  • Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Verbot von Kinderarbeit, Schutz von Minderjährigen
  • Gedanken-, Meinungs-, und Religionsfreiheit
  • Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Recht auf Freiheitsphäre und Selbstbestimmung
  • Recht auf Arbeit, fairen Lohn, sichere Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit
  • Recht auf Gesundheit, Wohlfahrt und Arbeitssicherheit
  • Recht auf Bildung, Weiterbildung, Ausbildung
  • Ethisches Geschäftsverhalten
  • Schutz der Lebensgrundlagen

Die besondere Stärke des Gebäudereiniger Handwerks ist seine maßgebliche integrative Rolle auf dem Arbeitsmarkt. Als multikulturelles Familienunternehmen engagieren wir uns mit unserem Verhaltenskodex gegen Diskriminierung und für das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Die Gedanken-, Meinungs-, und Religionsfreiheit, das Recht auf Freiheitsphäre und Selbstbestimmung sind tief in unserer Unternehmenskultur verankert und ebenfalls in unserem Verhaltenskodex, der sowohl intern als auch extern Geltung entfaltet, normiert. Wir fördern die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und unterstützen unseren Betriebsrat.

Wir bieten Menschen aller Altersgruppen Ein- und Aufstiegschancen – völlig unabhängig von Herkunft, sexueller Orientierung, Bildungsgrad, Vorerfahrung oder Schulabschluss. Jungen Berufsstarterinnen und Berufsstartern bieten wir beste Perspektiven in hochmodernen, vielseitigen und staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Weiterhin verfügen wir über eine breite Palette der beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Mitarbeitenden.

Als engagiertes Mitglied des Landesinnungsverbandes und Bundesinnungsverbandes der Gebäudedienstleister sorgen wir, im Einklang mit den beiden Sozialpartnern IG BAU und der BIV, für die Schaffung und Einhaltung fairer und sicherer Arbeitsbedingungen, allgemeinverbindlicher Rahmentarifverträge, Lohntarifverträge und allgemeinverbindlicher Mindestlohntarifverträge. Als Teil unserer tarifpolitischen Ausrichtung zahlen wir deutlich höhere Löhne als es der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt.

Nachhaltigkeit ist für uns mehr als nur ein Wort, deshalb verfahren wir nach einer DIN EN ISO 14001 zertifizierten Umweltpolitik um die Umweltauswirkungen der Prozesse unseres Unternehmens so gering wie möglich zu halten.

Beschwerdemechanismen

Die gewa GmbH stellt einen Meldekanal für Beschwerden und Hinweise zu Menschenrechtsverstößen auf ihrer Website zur Verfügung. Dieser Kanal steht jedem offen, unabhängig vom Bestehen oder der Art der vertraglichen oder geschäftlichen Beziehung mit der gewa GmbH. Parallel dazu ist es jederzeit möglich, sich an unseren Menschenrechtsbeauftragten Christoph Larsen zu wenden. Nachrichten werden vertraulich behandelt und von der zuständigen Abteilung des Unternehmens mit Nachdruck bearbeitet.

Struktur und Verantwortlichkeiten

Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung unserer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten trägt die Geschäftsführung der Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH die Verantwortung. Die Geschäftsführung hat gemeinsam mit dem Führungskreis die Durchführung der ersten Risikoanalyse gesteuert. Aktuell definieren wir auf Basis der Ergebnisse der Analyse interne Verantwortlichkeiten für die Umsetzung.

Berichterstattung und Weiterentwicklung

Die Befassung mit dem Thema Menschenrechte und die Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse verstehen wir als kontinuierlichen Prozess, den es stets anzupassen und weiterzuentwickeln gilt. Über unsere Fortschritte in der Umsetzung und Entwicklung berichten wir in unserem jährlich erscheinenden Bericht, diesen können Sie kostenfrei auf unserer Website abrufen.

Bernd Thielen & Stefan Thielen
Geschäftsführer der Gesellschaft für Gebäudereinigung und Wartung mbH

UNSERE DOWNLOADS: RahmenbedingungenLkSG

Meldekanal
Trotz der umfangreichen Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte, können Verstöße auch in unseren Reihen dennoch vorkommen. Es ist uns sehr wichtig, dass Verstöße gegen Menschenrechte gemeldet werden, damit Maßnahmen ergriffen werden können, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen. Melden Sie sich bei unserem Menschenrechtsbeauftragten unter der Mail-Adresse: compliance@gewa-gruppe.de.